Die CSU-Politikerin Monika Hohlmeier hat im EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen Bericht eingebracht, in dem Zensurmaßnahmen gefordert werden.
Der Bericht bezieht sich auf die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung COM/2015/0625, welche die EU-Kommission vorgelegt hat. Die Richtlinie hatte die Kommission mit ungewöhnlich schneller Nadel zusammengestrickt.
Das Parlament bringt zu jedem Vorschlag der Kommission einen Bericht ein. Hohlmeier ist Berichterstatterin für diese Richtlinie. In ihrem Bericht (PDF) vom 16. März 2016 wird im Änderungsantrag 40 nicht nur die „Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen“ zur Löschung von Inhalten gefordert. In Absatz 2 ist auch von Netzsperren die Rede:
2. Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen treffen, um den Zugang zu Internetseiten, die öffentlich zur Begehung einer terroristischen Straftat anstiften, für die Internetnutzer in ihrem Hoheitsgebiet zu sperren. Diese Maßnahmen müssen in transparenten Verfahren festgelegt werden und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bieten, insbesondere um sicherzustellen, dass die Einschränkung auf das Notwendige beschränkt und verhältnismäßig ist und dass die Nutzer über den Grund für die Beschränkung informiert werden. Diese Sicherheitsvorkehrungen schließen auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln ein.
Joe McNamee von EDRi, einem Dachverband europäischer Bürgerrechtsorganisationen, kommentiert:
Die Definition, welche Seiten blockiert werden können, ist sehr weit gefasst. Das schafft ein großes Potenzial für willkürliche Sperrungen, was die Rechtmäßigkeit des Vorschlags in Frage stellt. Gleichzeitig ist der Zweck der Sperrungen nicht definiert.
Bis zum 7. April können nun die Abgeordneten Änderungsvorschläge zu Hohlmeiers Berichtsentwurf einreichen.
